| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jede Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind für Geschäfte der Komplementärin mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |