| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren gesetzliche Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft abschließen. |