| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Der persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen, die der persönlich haftende Gesellschafter mit oder gegenüber der Gesellschaft vornimmt, berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als vertreter Dritter abzuschließen |