| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Geselllschafter, so vertritt er die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |