Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der für sich sowie Ihre Geschäftsführer geltendenden Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen