| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die jeweiligen vertretungsberechtigten Organe der persönlich haftenden Gesellschafterin dürfen Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin abschließen. |