| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin dürfen Rechtsgeschäfte mit sich oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. |