| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung der Gesellschaft sind die persönlich haftenden Gesellschafter berechtigt.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. |