| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Geschäfsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |