| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat stets nur einen persönlich haftenden Gesellschafter. Er vertritt stets allein und ist befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt bei Geschäften mit der GmbH & Co. KG Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |