| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat nur einen persönlich haftenden Gesellschafter. Der persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Der persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Seine gesetzlichen Vertreter dürfen bei Geschäften mit der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |