| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist, durch diesen allein, wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind, durch jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |