| Gegenstand | die Verwaltung und Bewirtschaftung
1.) der dem Sondervermögen "Sportstätten" der Stadt zugeordneten Sportanlagen und -einrichtungen
2.) des Sportzentrums Cottbus einschließlich der Lausitzer Sportschule Cottbus;
Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, wenn diese wirtschaftlich mit dem Eigenbetrieb zusammenhängen und der optimalen Aufgabenerfüllung des Eigenbetriebes dienen. |