| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.12.1999 (AZ: 104 IN 1643/99) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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