| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen persönlich haftenden Gesellschafter allein vertreten, wenn er deren einziger persönlich haftender Gesellschaft ist. Im Übrigen wird die Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter jeweils gemeinschaftlich vertreten. Die persönlich haf-
tenden Gesellschafter und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |