| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Hat die Gesellschaft nur einen Komplementär, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Komplementäre, so wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre gemeinsam oder durch einen Komplementär in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. |