| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehemn. |