| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Bei Gesellschafterversammlungen der persönlich haftenden Gesellschafterin wird die Gesellschaft durch ihre Kommanditisten vertreten, solange der Gesellschaft stimmberechtigte Geschäftsanteile an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin zustehen. |