| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter insoweit abschließen, als sie berechtigt sind, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit der von ihnen vertretenen Komplementärin oder mit von ihnen vertretenen Dritten zu vertreten. |