Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin haben die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.