| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.Sowie mit der Befugnis für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft mit sich selbst abzuschließen." |