| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, jedoch beschränkt auf Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Komplementärin. Dies gilt auch für Geschäftsführer von persönlich haftenden Gesellschaftern, die die Rechtsform einer GmbH besitzen. |