Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 01.05.2021 (AZ: 36b IN 1676/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.