Jeder Geschäftsführer vertritt die Vereinigung allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die gegenseitige fachliche und organisatorische Unterstützung, Entwicklung und Hilfeleistung der eigenverantwortlich ausgeübten Tätigkeit der Mitglieder.