| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Für Geschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft sowie für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschaft ist jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |