| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter zu vertreten
mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen |