Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis für die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen