Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis für die Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen