| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter und dessen Geschäftsführer von den einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB befreit. |