| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft, das vom Konkursbeschlag, der durch die im Verfahren 107 IN 1149/97 Amtsgericht Charlottenburg erfolgte Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft bewirkt worden ist, nicht - mehr - erfasst ist, ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12.05.2009 (AZ: 36w IN 3670/08) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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