| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Deren Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen. |