| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter und die Geschäftsführer jedes persönlich haftenden Gesellschafters sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und dürfen Rechtsgeschäfte im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich selbst und mit sich als Vertreter Dritter abschließen. |