| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen |