| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Ziffer 1 HGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 25.01.2002 AZ: 4 IN 381/00)
Von Amts wegen eingetragen. |
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