Der Vorstand bsteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich allein.
Gegenstand
Die Durchführung von behördlich erlaubten Glückspielen, einschließlich Lotterien, Sporttoto und Ausspielungen, sowie aller damit zusammenhängenden sonstigen Geschäfte.