| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Ziff. 1 HGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.10.1999, AZ: 104 IN 1979/99). Von Amts wegen eingetragen. |
|