| Eintragungstext | | Text | Bei dem Übergang von Geschäft und Firma von Manfred und Andreas Kunz auf Stephan Alexander Dzewas sind die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts bis zum 08.02.1998 begründeten Verbindlichkeiten sowie der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen der früheren Inhaber auf den Erwerber ausgeschlossen worden. |
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