| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Ziff. 1 HGB aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Charlotenburg vom 18.02.2003, AZ: 101 IN 3234/02). Von Amts wegen eingetragen. |
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