| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Ziff. 1 HGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 30.09.1999, AZ: 105 IN 2463/99). Von Amts wegen eingetragen. |
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