| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Ziff. 1 HGB aufgelöst.
Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 02.08.2000, AZ: 103 IN 739/00).
Von Amts wegen eingetragen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
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