| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Körperschaft Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R., Sitz Bad Homburg v.d.Höhe, wird vertreten durch den Präsidenten, den Vizepräsidenten, die Bundesdirektoren und den Bundesbeauftragten. Jeweils zwei der genannten Personen sind gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt.
Für Einzelfälle und/oder bestimmte Arten von Geschäften kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. |