Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Der Liquidator ist bezüglich des massefreien Vermögens der Gesellschaft ( AG Hamburg -57 HL 532/11- DBM/2011-) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.