Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken