| Eintragungstext | | Text | Die Haftung des Erwerbers für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers, soweit sie bis einschließlich 30.06.1972 entstanden sind, und der Übergang der im Betriebe begründeten Forderungen sind ausgeschlossen worden. |
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