| Eintragungstext | | Text | Die Haftung der Erwerber wurde nach § 25 Abs. 2 HGB dergestalt beschränkt, dass die Haftung der Erwerber für im übertragenen Betrieb begründete Verbindlichkeiten des Veräußerers ausgeschlossen ist, mit Ausnahme der Haftung für Mängelansprüche aus Verträgen mit Kunden. |
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