| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung ist jeder persönlich haftende Gesellschafter allein berechtigt Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |