Aufgaben des Kommunalunternehmens sind: a) die Beseitigung des Abwassers, b) die Versorgung mit Trinkwasser, c) die Versorgung mit Fernwärme, d) die Versorgung mit elektrischer Energie. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, welche die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Das Kommunalunternehmen kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben unter den Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 2 GO auch für andere Gemeinden wahrnehmen.