Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 1 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Das Kommunalunternehmen des Landkreises
Würzburg Anstalt des öffentlichen Rechts
b)
Würzburg
c)
die Aufgabe, die Bevölkerung mit
Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen
Sozialleistungen zu versorgen, alle Aufgaben,
die dem Landkreis nach dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und
dem Bayer. Abfallwirtschafts- und
Altlastengesetz zustehen und die nicht im
Wege der kommunalen Zusammenarbeit
erfüllt werden oder durch Rechtsverordnung
nach Art. 5 BayAbfAIG übertragen sind; alle
Aufgaben, die dem Landkreis nach dem
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und
dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
übertragen sind sowie die Durchführung von
Linienverkehren des öffentlichen
Personennahverkehrs und von
Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen
des Personenbeförderungsgesetzes im
Landkreis Würzburg und in den angrenzenden
Bereichen sowie in der Stadt Würzburg. Hierzu
gehört im Rahmen der Gesetze auch die
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann das
Kommunalunternehmen im Rahmen der
Gesetze andere Unternehmen errichten und
sich an anderen Unternehmen beteiligen,
wenn das dem Unternehmenszweck dient.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
Vorstand:
Dr. Schraml, Alexander, Kürnach, *XX.XX.1964
Vorstand:
Riedmayer, Joachim, Rimpar, *XX.XX.1937
a)
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung vom 16.02.1998 zuletzt geändert am 28.05.2001
a)
21.01.2003
Sauer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 19.04.2002.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2
c)
die Aufgabe, die Bevölkerung mit
a)
Die Satzung wurde am 10.03.2003 in § 2 (Gegenstand des
a)
30.01.2004
Abruf vom 14.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 2 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen
Sozialleistungen zu versorgen, alle Aufgaben,
die dem Landkreis nach dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und
dem Bayer. Abfallwirtschafts- und
Altlastengesetz zustehen und die nicht im
Wege der kommunalen Zusammenarbeit
erfüllt werden oder durch Rechtsverordnung
nach Art. 5 BayAbfAIG übertragen sind, alle
Aufgaben, die dem Landkreis nach dem
Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs
(Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG)
zustehen, alle Aufgaben, die dem Landkreis
nach dem Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) und dem Gesetz über den
öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG) übertragen sind, die
Durchführung von Linienverkehren des
öffentlichen Personennahverkehrs und von
Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen
des Personenbeförderungsgesetzes im
Landkreis Würzburg und in den angrenzenden
Bereichen sowie in der Stadt Würzburg sowie
alle Aufgaben, die dem Landkreis nach dem
Gesetz und der Verordnung zur Ausführung
des Elften Buchs (XI) Sozialgesetzbuch -
Soziale Pflegeversicherung (AGPflegeVG und
AVPflegeVG) zustehen.
Kommunalunternehmens) geändert.
Hopp
b)
Satzung: Bl. 24 (SB)
3
c)
die Aufgabe, die Bevölkerung mit
Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen
Sozialleistungen zu versorgen, alle Aufgaben,
die dem Landkreis nach dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und
dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz
zustehen und die nicht im Wege der
kommunalen Zusammenarbeit erfüllt werden
oder durch Rechtsverordnung nach Art. 5
BayAbfG übertragen sind, alle Aufgaben, die
dem Landkreis nach dem Gesetz über die
Kostenfreiheit des Schulwegs
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Riedmayer, Joachim, Rimpar, *XX.XX.1937
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Huml, Bernhard, Würzburg, *XX.XX.1959
Wallrapp, Bernhard, Theilheim, *XX.XX.1958
a)
Satzung vom 16.02.1998, zuletzt geändert am 15.03.2005.
Geändert wurden § 2 (Gegenstand des
Kommunalunternehmens) und § 4 (Vorstand) und die Satzung
insgesamt neu gefasst.
a)
08.09.2005
Hopp
b)
Neue Satzung: Bl. 30
(SB)
Abruf vom 14.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 3 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
(Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG)
zustehen, alle Aufgaben, die dem Landkreis
nach dem Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) und dem Gesetz über den
öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG) übertragen sind, die
Durchführung von Linienverkehren des
öffentlichen Personennahverkehrs und von
Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen
des Personenbeförderungsgesetzes im
Landkreis Würzburg und in den angrenzenden
Bereichen sowie in der Stadt Würzburg, alle
Aufgaben, die dem Landkreis nach dem
Gesetz und der Verordnung zur Ausführung
des Elften Buchs (XI) Sozialgesetzbuch -
Soziale Pflegeversicherung (AGPflegeVG und
AVPflegeVG) zustehen, sowie die Reinigung
von Einrichtungen, die der Landkreis in
Erfüllung seiner Aufgaben nutzt.
4
a)
Satzung vom 16.02.1998, zuletzt geändert am 12.12.2006
geändert wurden die §§
4 ( Vorstand), 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats, 7
(Einberufung und Beschlussfassung des Verwaltungsrats) 11, (
Inkraftreten) der Satzung und die Satzung insgesamt neu
gefasst.
a)
23.01.2007
Hopp
5
b)
Geschäftsanschrift:
Zeppelinstr. 67, 97074 Würzburg
c)
(1) Der Landkreis Würzburg überträgt dem KU
1. die Aufgabe, die Bevölkerung mit
Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen
Sozialleistungen zu versorgen, 2. alle
Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis
nach dem Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz und dem Bayerischen
Abfallwirtschaftsgesetz zustehen und die
nicht im Wege der kommunalen
a)
Der Vorstand ist alleinvertretungsberechtigt. Bei
Geschäften mit Gesellschaften an denen das KU
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist der
Vorstand von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
a)
Die Satzung wurde am 20.03.2009 neu gefasst.
Dabei wurde geändert: §§ 2 (Gegenstand), 4 (Vorstand), 6
(Zuständigkeit des Verwaltungsrats) und 11 (Inkrafttreten).
a)
10.07.2009
Hopp
Abruf vom 14.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 4 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Zusammenarbeit erfüllt werden oder durch
Rechtsverordnung nach Art. 5 BayAbfG
übertragen sind, 3. alle Aufgaben und
Befugnisse, die dem Landkreis nach dem
Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs
(Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG)
zustehen, 4. alle Aufgaben und Befugnisse, die
dem Landkreis nach dem
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und
dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
übertragen sind, 5. die Durchführung von
Linienverkehren des öffentlichen
Personennahverkehrs und von
Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen
des Personenbeförderungsgesetzes im
Landkreis Würzburg und in den angrenzenden
Bereichen sowie in der Stadt Würzburg, 6. alle
Aufgaben und Befugnisse, die dem Landkreis
nach Teil 9 des Gesetzes zur Ausführung der
Sozialgesetze (AGSG) und den sich darauf
beziehenden Ausführungsverordnungen
zustehen, sowie 7. die Reinigung von
Einrichtungen, die der Landkreis in Erfüllung
seiner Aufgaben nutzt. (2) Dem KU wird das
Recht eingeräumt, anstelle des Landkreises
Satzungen und - soweit Landesrecht zu deren
Erlass ermächtigt - auch Verordnungen für das
gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet
zu erlassen. (3) Der Kreistag des Landkreises
Würzburg kann mit Zustimmung des
Verwaltungsrats weitere Landkreisaufgaben
auf das KU übertragen. Auf vertraglicher
Grundlage kann das KU weitere Tätigkeiten für
den Landkreis übernehmen. (4) Das KU kann
im Rahmen der Gesetze Aufgaben auch für
Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige
Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit
den in den vorstehenden Absätzen
übertragenen Tätigkeiten in Zusammenhang
stehen. (5) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann
Abruf vom 14.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 5 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
das KU im Rahmen der Gesetze Neben- und
Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die
die Aufgaben des KU fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür
auch andere Unternehmen errichten und sich
an anderen Unternehmen beteiligen.
6
Prokura erloschen:
Wallrapp, Bernhard, Theilheim, *XX.XX.1958
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Strohmenger, Stefan, Rimpar, *XX.XX.1973
a)
03.08.2012
Sauer
7
a)
Die Satzung wurde am 06.05.2014 in §§ 5 (Verwaltungsrat) und
§ 11 (Inkrafttreten) geändert und neu gefasst.
a)
13.10.2014
Sauer
8
c)
(1) Der Landkreis Würzburg überträgt dem KU
1. die Aufgabe, die Bevölkerung mit
Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen
Sozialleistungen zu versorgen,
2. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis nach dem Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz und dem Bayerischen
Abfallwirtschaftsgesetz zustehen und die
nicht im Wege der kommunalen
Zusammenarbeit erfüllt werden oder durch
Rechtsverordnung nach Art. 5 BayAbfG
übertragen sind,
3 alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis nach dem Gesetz über die
Kostenfreiheit des Schulwegs
(Schulwegkostenfreiheitsgesetz -SchKfrG)
zustehen,
4. alle Aufgaben und Befugnisse die dem
Landkreis nach dem
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und
dem Gesetz über den öffentlichen
a)
Die Satzung wurde am 24.11.2015 in §§ 2 (Gegenstand des
Kommunalunternehmens), 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrat)
und § 11 (Inkrafttreten) geändert und neu gefasst.
a)
20.06.2016
Sauer
Abruf vom 14.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 6 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
übertragen sind,
5. die Durchführung von Linienverkehren des
öffentlichen Personennahverkehrs und von
Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen
des Personenbeförderungsgesetzes im
Landkreis Würzburg und in den angrenzenden
Bereichen sowie in der Stadt Würzburg,
6.alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis nach Teil 9 des Gesetzes zur
Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und
den sich darauf beziehenden
Ausführungsverordnungen zustehen, sowie
7. die Reinigung von Einrichtungen die der
Landkreis in Erfüllung seiner Aufgaben nutzt.
(2) Dem KU wird das Recht eingeraumt,
anstelle des Landkreises Satzungen und -
soweit Landesrecht zu deren Erlass
ermächtigt - auch Verordnungen für das
gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet
zu erlassen.
(3) Der Kreistag des Landkreises Würzburg
kann mit Zustimmung des Verwaltungsrats
weitere Landkreisaufgaben auf das KU
übertragen. Auf vertraglicher Grundlage kann
das KU weitere Tätigkeiten für den Landkreis
übernehmen.
(4) Das KU kann im Rahmen der Gesetze
Aufgaben auch für Gemeinden,
Gemeindeverbände und sonstige Dritte
wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit den in
den vorstehenden Absatzen übertragenen
Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.
(5) Das KU kann Aufgaben der
Schülerbeförderung für Gemeinden,
Gemeinde- und Schulverbänden übernehmen,
die diese kraft Gesetzes zu erfüllen haben.
Das KU ist in diesem Zusammenhang zum
Abschluss von Zweckvereinbarungen
ermächtigt.
(6) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das KU
Abruf vom 14.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 7 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
im Rahmen der Gesetze Neben- und
Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die
die Aufgaben des KU fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür
auch andere Unternehmen errichten und sich
an anderen Unternehmen beteiligen
9
c)
(1) Der Landkreis Würzburg überträgt dem KU
1. die Aufgabe, die Bevölkerung mit
Krankenhaus-, Altenhilfe- und sonstigen
Sozialleistungen zu versorgen,
2. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis nach dem Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz und dem Bayerischen
Abfallwirtschaftsgesetz zustehen und die
nicht im Wege der kommunalen
Zusammenarbeit erfüllt werden oder durch
Rechtsverordnung nach Art. 5 BayAbfG
übertragen sind,
3. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis nach dem Gesetz über die
Kostenfreiheit des Schulwegs
(Schulwegkostenfreiheitsgesetz -SchKfrG)
zustehen,
4. alle Aufgaben und Befugnisse die dem
Landkreis nach dem
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und
dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
übertragen sind,
5. die Durchführung von Linienverkehren des
öffentlichen Personennahverkehrs und von
Sonderverkehren gemäß den Bestimmungen
des Personenbeförderungsgesetzes im
Landkreis Würzburg und in den angrenzenden
Bereichen sowie in der Stadt Würzburg,
6.alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis nach Teil 9 des Gesetzes zur
Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und
a)
Die Satzung wurde am 25.07.2016 in §§ 2 (Gegenstand des
Kommunalunternehmens), 6 (Zuständigkeit des
Verwaltungsrats) und 11 (Inkrafttreten) geändert und
neugefasst.
a)
20.10.2016
Sauer
Abruf vom 14.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 8 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
den sich darauf beziehenden
Ausführungsverordnungen zustehen, sowie
7. die Reinigung von Einrichtungen, die der
Landkreis in Erfüllung seiner Aufgaben nutzt,
sowie
8. alle Aufgaben und Befugnisse, die dem
Landkreis bei der Bezüge-, Lohn- und
Gehaltsabrechnung für seine Beamten und
sonstigen Beschäftigten zustehen
(2) Dem KU wird das Recht eingeraumt,
anstelle des Landkreises Satzungen und -
soweit Landesrecht zu deren Erlass
ermächtigt - auch Verordnungen für das
gemäß Absatz 1 übertragene Aufgabengebiet
zu erlassen.
(3) Der Kreistag des Landkreises Würzburg
kann mit Zustimmung des Verwaltungsrats
weitere Landkreisaufgaben auf das KU
übertragen. Auf vertraglicher Grundlage kann
das KU weitere Tätigkeiten für den Landkreis
übernehmen.
(4) Das KU kann im Rahmen der Gesetze
Aufgaben auch für Gemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften und sonstige
Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit
den in den vorstehenden Absätzen
übertragenen Tätigkeiten in Zusammenhang
stehen.
(5) Das KU kann Aufgaben der
Schülerbeförderung für Gemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften und
Schulverbänden übernehmen, die diese kraft
Gesetzes zu erfüllen haben. Das KU ist in
diesem Zusammenhang zum Abschluss von
Zweckvereinbarungen ermächtigt.
(6) Das KU kann die Durchführung der
Personalverwaltung einschließlich der Entgelt-
und Bezügeabrechnung fur Gemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften, Zweck- und
Schulverbände im Landkreis Würzburg
übernehmen, die diese kraft Gesetzes oder
Abruf vom 14.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 9 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
aufgrund von Aufgaben- und
Befugnisübertragung zu erfüllen haben. Das
KU ist in diesem Zusammenhang zum
Abschluss von Zweckvereinbarungen
ermächtigt. Das KU ist auch ermächtigt,
mittels Vertrag die Durchführung der
Personalverwaltung und Entgeltabrechnung
von kommunalen Unternehmen, an denen der
Landkreis Würzburg beteiligt ist, zu
übernehmen.
(7) Das KU kann die kaufmännische
Geschäftsbesorgung für Zweckverbande
übernehmen, in denen der Landkreis Würzburg
Mitglied ist. Das KU ist in diesem
Zusammenhang zum Abschluss von
Verträgen ermächtigt.
(8) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das KU
im Rahmen der Gesetze Neben- und
Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die
die Aufgaben des KU fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür
auch andere Unternehmen errichten und sich
an anderen Unternehmen beteiligen.
10
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
von Vietinghoff-Scheel, Eva, Karbach, *XX.XX.1980
a)
06.03.2018
Sauer
11
Prokura erloschen:
Strohmenger, Stefan, Rimpar OT Maidbronn,
*XX.XX.1973
a)
12.03.2019
Sauer
12
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
b)
Bestellt:
Vorstand:
von Vietinghoff-Scheel, Eva, Karbach, *XX.XX.1980
Prokura erloschen:
von Vietinghoff-Scheel, Eva, Karbach, *XX.XX.1980
a)
Der Verwaltungsrat hat am 28.11.2019 die Änderung der Satzung
in § 10 (Behindertenbeauftragte) und § 11
(Übergangsregelungen und Inkrafttreten) beschlossen.
a)
08.06.2020
Sauer
Abruf vom 14.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
Seite 10 von 10
HRA 5190
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
13
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Selsam, Juliane, Würzburg, *XX.XX.1979
Joachim, Matthias, Theilheim, *XX.XX.1984
Prokura erloschen:
Huml, Bernhard, Würzburg, *XX.XX.1959
a)
24.03.2021
Sauer
14
Prokura geändert, nun:
Einzelprokura:
Selsam, Juliane, Würzburg, *XX.XX.1979
Joachim, Matthias, Theilheim, *XX.XX.1984
a)
30.06.2021
Sauer
15
a)
Die Anstalt des öffentlichen Rechts wird durch den
Vorstand vertreten.
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Schraml, Alexander, Kürnach, *XX.XX.1964
Einzelprokura:
Prof. Dr. Schraml, Alexander, Estenfeld, *XX.XX.1964
a)
24.04.2023
Gutfrucht
16
Prokura erloschen:
Prof. Dr. Schraml, Alexander, Estenfeld, *XX.XX.1964
a)
14.08.2024
Gutfrucht
Abruf vom 14.12.2024