| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Vertretung der Gesellschaft sind allein die persönlich haftenden Gesellschafter berechtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt stets einzeln.Die persönlich haftenden Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |