| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Solange es nur einen persönlich haftenden Gesellschafter gibt, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind zwei oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, sind diese nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. |